AGB

AGB  DJ-Fotograf-Fotobox Verleih 

Das Angebot gilt bis zur finalen Bestätigung (50% Zahlung für Terminreservierung) zwischenzeitliche anderweitige Vergabe des Termins ist vorbehalten. 

  1. Zahlungen und Vertragsabschluss.
    Nach einem Angebot den sie mündlich oder schriftlich zugestimmt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und eine Aufforderung zu Zahlung ( 50%) für eine Terminreservierung. Nach Zahlung Eingang gilt der Vertrag nach den genannten Konditionen von beiden Seiten bestätigt und fest.
    Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden.
    Zahlungen für eine Terminreservierung werden bei Vertragsrücktritt, Buchung oder Nichteinhaltung des Termins nicht erstattet.
    Es gelten die im Angebot/in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen.
    Alle Preise sind Endpreise inklusive 19% Umsatzsteuer soweit nicht anders angegeben. 
  1. Rücktritt vom Vertrag
    Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
    Bei Neubuchungen ist eine Terminreservierung von 50% des Veranstaltungspreises innerhalb von 7 Tagen nach
    der Buchung zu leisten. Der Restbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Endrechnung der jeweiligen Feier zu bezahlen.
  1. Stornierungsbedingungen:
    50% vom Veranstaltungspreis, ab 8 Wochen vor der Feier 90% vom Veranstaltungspreis.
    Umbuchungen auf andere Daten sind nicht möglich.
    Lieferdatum = Veranstaltungsdatum.

    Ein Rücktritt seitens des DJs / Fotografen / Fotobox ist nur durch durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich.
    Der DJ / Fotograf wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen (ausgenommen Tod).
    Der DJ / Fotograf wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest. 

  1. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ / Fotografen verursacht worden ist.

    Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ / Fotografen / Fotobox, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der DJ / Fotograf durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

  1. Sonstiges
    Verpflegung/Getränke/Spesen:
    Eine Anlassübliche Verpflegung ist soweit nicht anders vereinbart vom Veranstalter zu stellen.
  2. Parkplatz/Zufahrt Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen.
    Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen.
    Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

    GEMA-Gebühren Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

    Arbeitsplatz Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen.

    Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom Anschlussmöglichkeiten.

    Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

    Aggressives/Betrunkenes Verhalten von Gästen ist durch den Gastgeber zu unterbinden. Der DJ hat jederzeit das Recht die Dienstleistung zu beenden wenn die Sicherheit von ihm, Equipment oder anderen Gästen gefährdet ist.

    Zugang/Parkplatz Der Veranstalter stellt sicher, dass der Veranstaltungsort mit dem KFZ sicher erreichbar ist. Ein Parkplatz an der Location ist zu stellen, falls Parkgebühren anfallen trägt dieser der Veranstalter.

    Nutzung von Fremdtechnik Bei der Nutzung von nicht durch den DJ gestellter Sound- und Lichttechnik organisiert der Veranstalter die Steuerung und übernimmt Verantwortung für eventuelle Ausfälle sowie die Klangqualität. 

  1. Änderungen

    Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Equipment ist ohne gesonderte Absprache durch gleich-/ höherwertiges Equipment wechselbar. 

Markus Leiser ( DJ, Fotograf und Fotobox Verleih )

Stand: 01.05.2024